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Ruhrgebiets
Ruhrgebiets-Traditionen gehören zum immateriellen Kulturerbe NRWs
Ruhrgebiets-Traditionen gehören zum immateriellen Kulturerbe NRWs
Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet erhalten jeweils
einen Eintrag im Landesinventar des immateriellen Kulturerbes. Eine Jury
hat die beiden Ruhrgebiets-Traditionen im diesjährigen Verfahren unter
18 Bewerbungen ausgewählt. Sie stünden für Solidarität und sozialen
Zusammenhalt und damit für eine ganz besondere Facette der kulturellen
Ausdrucksformen in Nordrhein-Westfalen, begründete NRW-Kulturministerin
Isabel Pfeiffer-Poensgen die Wahl.
Das Landesinventar wurde eingerichtet, um die kulturelle Vielfalt in NRW
zu dokumentieren und das ehrenamtliche Engagement im Land zu stärken.
Mit dem Steigerlied und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet umfasst es
nun insgesamt zwölf Einträge, darunter die Anlage und Pflege von
Flechthecken, die Bolzplatzkultur, die Martinstradition, den Rheinischen
Karneval sowie das Schützenwesen.
Daneben hat das Land NRW fünf weitere Traditionen für das bundesweite
Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert: das
Brieftaubenwesen, das Buchbinderhandwerk, die Demoscene, das
Papiertheater und den Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege.
Über die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis wird Anfang 2021
abschließend entschieden.
Eine Mitteilung des idr 2020/485 (Krö), 17.04.2020