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LVR
Antragsfrist für Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen startet

ab 18. Dezember 2026

*Anträge beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Fahrten von
Schulklassen und Kindertageseinrichtungen zu den LVR-Museen und den
Partnermuseen*

Rheinland. / Köln. 11. Dezember. 2025. Der „LVR-Mobilitätsfonds“ startet
in die nächste Runde: Ab dem 18. Dezember können wieder Anträge beim
Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Fahrten von Schulklassen und
Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2026 gestellt werden. Gemeinsam
mit den Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bieten
sich interessierten Schulen und Kindertageseinrichtungen insgesamt weit
über 50 Einrichtungen inklusive der Partnermuseen in ganz
Nordrhein-Westfalen.

Der Mobilitätfonds hat wurde 2021 eingeführt und erfreut sich seitdem
großer Beliebtheit. Dabei ist das Interesse breit gestreut: Neben
Kindertageseinrichtungen haben mit Grund-, Haupt-, Real-, Berufs-,
Förderschulen bis hin zu Gymnasien alle Schulformen im zurückliegenden
Jahr die Museen besucht.

/Was ist der „LVR-Mobilitätsfonds“?/
Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen
(OGS) im LVR-Verbandsgebiet können beim LVR einen Antrag auf Erstattung
der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk
Kulturelles Erbe sowie den LWL-Museen, deren Gedenkstätten und
Erinnerungsorte stellen. Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für
den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen
Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Zur Abrechnung sind eine
Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.

Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien
sowie das Antragsformular findet sich auf der Webseite:
www.mobilitaetsfonds.lvr.de. <www.mobilitaetsfonds.lvr.de> Der Antrag
kann nur online gestellt werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle
LVR- und LWL-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines
museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten
nicht. Es werden ausschließlich Fahrtkosten erstattet.

Folgende Häuser können besucht werden:

LVR-MUSEEN
    ‎LVR-Archäologischer Park Xanten mit LVR-Römermuseum
    ‎LVR-Niederrheinmuseum Wesel
    ‎LVR-Industriemuseum St. Antony-Hütte Oberhausen
    ‎LVR-Industriemuseum Museum Peter-Behrens-Bau Oberhausen
    ‎LVR-Industriemuseum Textilfabrik Cromford Ratingen
    ‎LVR-Industriemuseum Gesenkschmiede Hendrichs Solingen
    ‎LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach Bergisch Gladbach
    ‎LVR-Industriemuseum Kraftwerk Ermen & Engels Engelskirchen
    ‎LVR-Industriemuseum Tuchfabrik Müller Euskirchen
    ‎LVR-Landesmuseum Bonn
    ‎Max Ernst Museum Brühl des LVR
    ‎LVR-Freilichtmuseum Lindlar
    ‎LVR-Freilichtmuseum Kommern – Rheinisches Landesmuseum für
Alltagskultur
    ‎LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen
    ‎LVR-Kulturzentrum Brauweiler mit Gedenkstätte Brauweiler und
Archiv des LVR
    ‎LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland: Außenstellen
Nideggen, Overath und Titz

LVR-PARTNERMUSEEN
    ‎Ruhr Museum Essen
    ‎Zentrum für verfolgte Künste Solingen
    ‎ENERGETICON Alsdorf
    ‎Museum Zinkhütter Hof Stolberg
    ‎Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur
    ‎Vogelsang IP Schleiden
    ‎Rotes Haus Monschau

Die Übersicht über die LWL-Museen finden Sie hier:
www.lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds/
<www.lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds/>