Mailingliste
LVR
Antragsfrist für Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen startet
*Anträge beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Fahrten von
Schulklassen und Kindertageseinrichtungen zu den LVR-Museen und den
Partnermuseen*
Rheinland. / Köln. 11. Dezember. 2025. Der „LVR-Mobilitätsfonds“ startet
in die nächste Runde: Ab dem 18. Dezember können wieder Anträge beim
Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Fahrten von Schulklassen und
Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2026 gestellt werden. Gemeinsam
mit den Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bieten
sich interessierten Schulen und Kindertageseinrichtungen insgesamt weit
über 50 Einrichtungen inklusive der Partnermuseen in ganz
Nordrhein-Westfalen.
Der Mobilitätfonds hat wurde 2021 eingeführt und erfreut sich seitdem
großer Beliebtheit. Dabei ist das Interesse breit gestreut: Neben
Kindertageseinrichtungen haben mit Grund-, Haupt-, Real-, Berufs-,
Förderschulen bis hin zu Gymnasien alle Schulformen im zurückliegenden
Jahr die Museen besucht.
/Was ist der „LVR-Mobilitätsfonds“?/
Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen
(OGS) im LVR-Verbandsgebiet können beim LVR einen Antrag auf Erstattung
der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk
Kulturelles Erbe sowie den LWL-Museen, deren Gedenkstätten und
Erinnerungsorte stellen. Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für
den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen
Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Zur Abrechnung sind eine
Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.
Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien
sowie das Antragsformular findet sich auf der Webseite:
www.mobilitaetsfonds.lvr.de. <www.mobilitaetsfonds.lvr.de> Der Antrag
kann nur online gestellt werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle
LVR- und LWL-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines
museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten
nicht. Es werden ausschließlich Fahrtkosten erstattet.
Folgende Häuser können besucht werden:
LVR-MUSEEN
LVR-Archäologischer Park Xanten mit LVR-Römermuseum
LVR-Niederrheinmuseum Wesel
LVR-Industriemuseum St. Antony-Hütte Oberhausen
LVR-Industriemuseum Museum Peter-Behrens-Bau Oberhausen
LVR-Industriemuseum Textilfabrik Cromford Ratingen
LVR-Industriemuseum Gesenkschmiede Hendrichs Solingen
LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach Bergisch Gladbach
LVR-Industriemuseum Kraftwerk Ermen & Engels Engelskirchen
LVR-Industriemuseum Tuchfabrik Müller Euskirchen
LVR-Landesmuseum Bonn
Max Ernst Museum Brühl des LVR
LVR-Freilichtmuseum Lindlar
LVR-Freilichtmuseum Kommern – Rheinisches Landesmuseum für
Alltagskultur
LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen
LVR-Kulturzentrum Brauweiler mit Gedenkstätte Brauweiler und
Archiv des LVR
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland: Außenstellen
Nideggen, Overath und Titz
LVR-PARTNERMUSEEN
Ruhr Museum Essen
Zentrum für verfolgte Künste Solingen
ENERGETICON Alsdorf
Museum Zinkhütter Hof Stolberg
Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur
Vogelsang IP Schleiden
Rotes Haus Monschau
Die Übersicht über die LWL-Museen finden Sie hier:
www.lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds/
<www.lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds/>