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GEMA- Pauschalvertrag des Landes NRW für Vereine
finanzielle Entlastung für Vereine in Nordrhein-Westfalen*
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen und die GEMA haben zum 1. Juli 2026 einen
Pauschalvertrag abgeschlossen. Dieser soll Vereine und Ehrenamtliche bei
der Durchführung bestimmter Veranstaltungen finanziell entlasten.
Das Ziel besteht darin, dass die Kosten für die Musiknutzung unter
bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land Nordrhein-Westfalen
übernommen werden. Für die Finanzierung stellt das Ministerium bis
einschließlich 2027 drei Millionen Euro zur Verfügung.
Von der Vereinbarung profitieren gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit
überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Pauschalvertrag gilt für
bestimmte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, sofern diese
vorab bei der GEMA angemeldet werden und die festgelegten
Voraussetzungen erfüllen. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier
Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen. Die
Anmeldung erfolgt über das Online-Portal der GEMA. Zudem haben das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA
vereinbart, zu prüfen, ob und inwieweit auch Karnevals- und
Schützenfestumzüge in den Rahmenvertrag aufgenommen werden können. Die
Regelung gilt für Veranstaltungen seit dem 01. Juli 2026.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen in Nordrhein-Westfalen und zur
Antragsstellung finden sich auf der Website der GEMA
<www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw>.