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Ausstellung
Die Mütter des Grundgesetzes

9. März bis 24. März 2019

Plakatausstellung: Die Mütter des Grundgesetzes

60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik präsentierte das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer
Ausstellung die vier „Mütter des Grundgesetzes“. Gezeigt werden
Lebensbilder der Politikerinnen Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene
Weber und Helene Wessel. Sie haben als Mitglieder des Parlamentarischen
Rates wesentlich zum Entstehen des Grundgesetzes und zu der
verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – so lautet Artikel 3, Absatz
2 des Grundgesetzes (GG). Formuliert wurde damit im Jahr 1949 ein
Programm, nicht eine Aussage über die Realität. Seiner Verankerung im
Grundgesetz gingen heftige Diskussionen voraus. Ohne das Engagement der
vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in
der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung starkmachten, wäre
es zu dieser Formulierung nicht gekommen.

Die politische Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes brauchte Zeit. 1950
wurde dazu ein Frauenreferat im Bundesministerium des Innern
eingerichtet. Erst 1957 fiel das familienrechtlich verbriefte
Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in ehelichen und familiären
Angelegenheiten. Eine wichtige Ergänzung zu Artikel 3 Absatz 2 GG kam im
Zuge der Wiedervereinigung zustande. Die gemeinsame
Verfassungskommission beschloss am 16. Januar 1992 den Zusatz „Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Der Staat und seine Organe sind damit in der Pflicht, aktiv an der
Verwirklichung der Gleichberechtigung zu arbeiten. Frauen aus West- und
Ostdeutschland hatten die Öffentlichkeit für dieses Anliegen mobilisiert.

Auch heute ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch nicht
in allen Lebensbereichen Realität. Frauen fehlen auf den oberen Stufen
der Karriereleiter. Und auch Helene Webers Forderung nach einer
verfassungsrechtlichen Verankerung der Lohngerechtigkeit von Mann und
Frau ist heute keineswegs überholt: „[…] verrichten sie gleiche Arbeit,
so haben sie Anspruch auf gleiche Entlohnung.“

Veranstaltungsort:
Stadatrchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte
Wittener Straße 47, 44777 Bochum