Mailingliste

Abschlussbericht
Abschlussbericht der NRW-Fachjury zwecks Fortschreibung der Deutschen Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten.

*Abschlussbericht der NRW-Fachjury im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Fortschreibung der Deutschen Tentativliste für zukünftige
UNESCO-Welterbestätten**
***
Wo könnte das nächste UNESCO-Welterbe in Nordrhein-Westfalen stehen? Im
Dezember 2019 startete das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Aufruf, Anträge für
in Frage kommenden Stätten einzureichen. Folgende vier Vorschläge wurden
eingereicht: „Düsseldorfer Gaslaternen“, „Jüdisch-mittelalterliches
Viertel Köln“, „Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts: Die Müngstener
Brücke als Bestandteil einer transnationalen und seriellen
Welterbe-Nominierung“ und „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“.

Zur Bewertung der eingereichten Vorschläge wurde im Ministerium eine
Fachjury* eingesetzt, die ihren Abschlussbericht in der vorigen Woche an
Ministerin Ina Scharrenbach übergab. Das Landeskabinett wird im Sommer
entscheiden, welcher Vorschlag an die Bundesregierung aus
Nordrhein-Westfalen gerichtet wird.

Während die Jury bei der Düsseldorfer Gasbeleuchtung zum gegenwärtigem
Zeitpunkt kein Potential zum Nachweis eines außergewöhnlichen
universellen Wertes sieht, empfiehlt sie für den Antrag
„Jüdisch-mittelalterliches Viertel Köln“, diesen „in der Form eines
Erweiterungsantrags oder eines gemeinsamen Antrags mit anderen,
vergleichbaren Stätten in Deutschland zu überarbeiten.“

Bei den Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts in Solingen erkennt die
Fachjury „das hohe Potenzial zum Nachweis des außergewöhnlichen
universellen Wertes, welchen eine serielle, transnationale Nominierung
der Großbogenbrücken des 19. Jahrhunderts haben könnte. Allerdings ist
eine Ergänzung und Überarbeitung des vorliegenden Antrags notwendig. Es
soll abgeklärt werden, ob die Ergänzung und Überarbeitung in der
verbleibenden Zeit möglich ist, um gegenüber der Bundesregierung diesen
Vorschlag unterbreiten zu können.“

Bei der Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet erkennt die Fachjury
„zwar das Potenzial zum Nachweis des außergewöhnlichen Wertes, welchen
die Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet haben könnte. Dem
vorliegenden Antrag gelingt es aber nicht, diesen überzeugend
darzulegen. … Sie sieht die Notwendigkeit einer tiefgreifenden,
systematischen und konzeptionellen Überarbeitung des Antrags.“ Die
Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, welche den Antrag
erarbeitet und eingereicht hatte, hat bereits angekündigt, den
methodischen Ansatz der Bewerbung zu schärfen.

*  Prof. Dr. phil. Habil. Helmuth Albrecht (Lehrstuhl für
Technikgeschichte und Industriearchäologie, Technische Universität
Bergakademie Freiberg),
    Prof. Dr. Katharina Galor (Program in Judaic Studies & Program in
Urban Studies, Brown University, USA),
    Dr. Heike Pöppelmann (Direktorin des Braunschweigischen Landesmuseums),
    Prof. Dr. Andreas Putz (Professur für Neuere Baudenkmalpflege,
Technische Universität München),
    Dr. phil. Britta Rudolff (Fachgebietsleitung Heritage Management,
Brandenburgische Technische Universität Cottbus – Senftenberg).

Der *Abschlussbericht* ist einsehbar unter
www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/mhkbg_10.06.2021_anlage.pdf