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Vortrag
Was hat die „Wiedergutmachung“ wieder gut gemacht? 13.01.26
*Was hat die „Wiedergutmachung“ wieder gut gemacht? *
Die Wiedergutmachungsgesetze und die „Wiedergutmachung“ am Beispiel der
Brüder Liebreich aus Wattenscheid
Referent: Martin Breuer
Schon in den späten 1930er Jahren wurde in Kreisen deutscher Exilanten
über eine Entschädigung für die Verfolgten und Opfer des
Nationalsozialismus nachgedacht. Als sich ab 1943 die militärische
Niederlage Deutschlands und sich das Ausmaß der Verbrechen an den
europäischen Juden immer weiter abzeichnete, war bei den Alliierten eine
Entschädigung für die Verfolgten des Nationalsozialismus Teil der
Debatte über die Zukunft Nachkriegsdeutschlands. Bei den drei
West-Alliierten stand dabei die Entschädigung für die Verbrechen an den
Juden im Vordergrund. Entschädigungsforderungen sollten vorrangig vor
anderen Reparationsforderungen befriedigt werden. Dazu gehörte die
Rückgabe entzogenen Eigentums und eine individuelle Entschädigung.
Bereits unmittelbar nach der bedingungslosen Kapitulation ergriffen die
Militärregierungen in den Besatzungszonen Maßnahmen zur Durchführung von
Sonderhilfen für die Verfolgten. Den Alliierten gelang es jedoch nicht,
in den Besatzungszonen einen einheitlichen Rechtsrahmen für die
Entschädigung zu schaffen. Erst zum Ende der Legislaturperiode des
ersten Deutschen Bundestags wurde mit dem „Bundesergänzungsgesetz zur
Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ (BErG)
vom 21.09.1953 das Gesetz verabschiedet, mit dem die unterschiedlichen
Bestimmungen der Militärregierungen ergänzt und vereinheitlicht wurden.
Dennoch war das Gesetz unpräzise und lückenhaft und musste mehrfach
nachgebessert werden. Die Schaffung des Rechtsrahmens machte die
Wiedergutmachung nun zu einer Aufgabe der staatlichen Verwaltung. Die
Prüfung der Ansprüche durch staatliche Behörden erforderte den Aufbau
einer zusätzlichen Bürokratie, in der nun auch die typischen
Bürokratieprobleme auftraten. Durch eine Novellierung des Gesetzes sowie
durch zwischenstaatliche Abkommen wurden später auch im „befreundeten“
Ausland lebende Verfolgte anspruchsberechtigt.
Die Brüder Bernd und Hans Liebreich aus Wattenscheid überlebten die
Verfolgung durch ihre Flucht nach England im März 1939. Sie stellen als
Bernard und Harold Lewis ab 1955 für sich und ihre ermordeten
Angehörigen Anträge auf Wiedergutmachung. Welche Erfahrungen sie mit den
Behörden ihres Herkunftslandes machten, wie ihre
Wiedergutmachungsverfahren ausgingen und ob überhaupt etwas wieder gut
gemacht wurde, wird in diesem Vortrag dargestellt. Er ist Teil der
Vortragsreihe „Befreit – und dann? Eine Nachlese zum Kriegsende vor 80
Jahren“.
Der Vortrag ist Teil der Reihe „Befreit – und dann? Eine Nachlese zum
Kriegsende vor 80 Jahren“ der Initiative Nordbahnhof Bochum e.V.
(www.initiative-nordbahnhof-bochum.de/veranstaltungen.html).
Anmeldung erbeten unter: anmeldung@initiative-nordbahnhof-bochum.de
<anmeldung@initiative-nordbahnhof-bochum.de>
*Veranstaltungsort*
Historischer Nordbahnhof
Ostring 15, 44787 Bochum