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Denkmalschutzgesetz
Landesregierung NRW plant Änderung
Die Landesregierung plant eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes.
Verbände warnen, dass historische Bauwerke ihren Schutz verlieren könnten.*
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung und weiterer
Vorschriften wurde am 11. Juli, kurz vor den Sommerferien, dem Landtag
vorgelegt. Hintergrund sind laut Aussage der Landesregierung die
Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung, die 2024 durch die Bundesregierung
beschlossen wurde, um Deutschlands Sicherheit und Unabhängigkeit in
Krisen- und Konfliktzeiten zu stärken. Dies mache auch Änderungen an der
Bauordnung und im Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen notwendig, heißt
es vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Zahlreiche Verbände, die sich im Denkmalschutzbündnis NRW zusammengetan
haben, befürchten in diesem Zusammenhang eine Aufweichung des
Denkmalschutzes. Laut dem Gesetzesentwurf sollen in Zukunft Denkmäler,
die bei der Landesverteidigung oder in Katastrophenfällen eine Rolle
spielen könnten, ihren Schutzstatus verlieren. Unklar bleibt aber,
welche Bauwerke gemeint sein könnten. Betroffen sein könnten historische
Kasernen, Brücken und Bahnhöfe, aber auch Schulen oder sogar
Schlossanlagen, die unter Umständen als Lazarett dienen könnten. Dr.
Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes, sagt:
„So gravierende Eingriffe in den Denkmalschutz ohne öffentliche Debatte
zu planen und mitten in der Ferienzeit auf die Agenda zu setzen, ist
inakzeptabel. Denkmäler sind ein zentraler Teil unserer kulturellen
Identität. Gerade das Land sollte hier seine Vorbildfunktion wahrnehmen
– stattdessen droht eine Schwächung von Fachlichkeit, kommunaler
Selbstverwaltung und Gleichheitsgrundsatz, wenn sich die öffentliche
Hand Sonderrechte einräumt.“ Dies stehe im Widerspruch zur Haager
Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag, der Kulturgüter wie eben
Denkmäler als kulturelles Erbe der Menschheit in bewaffneten Konflikten
besonders schützt.
Muss das Gesetz überhaupt geändert werden?
Weitreichende Folgen befürchtet das Denkmalschutzbündnis NRW zudem durch
Änderungen im Antragsrecht. So sollen die Denkmalfachämter, die in NRW
beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sowie beim
Landschaftsverband Rheinland (LVR) angesiedelt sind, das Recht
verlieren, einen Antrag auf Denkmalschutz für Liegenschaften des Landes
NRW und des Bundes zu stellen. Dazu zählen auch zahlreiche Hochschulen,
Unikliniken und Studierendenwerke. „Es entsteht der Eindruck, dass die
Landesregierung mit der vorgesehenen Regelung beabsichtigt, denkmalwerte
Anlagen, die sich im Landeseigentum befinden, der an wissenschaftlichen
Kriterien ausgerichteten Bewertung der Denkmalfachämter zu entziehen“,
schreibt Prof. Dr. Markus Harzenetter, Vorsitzender der Vereinigung der
Denkmalfachämter in den Ländern, in einer Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf. Kein anderes Bundesland sehe bisher eine Veranlassung,
aufgrund der Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung seinen Denkmalbestand
zur Disposition zu stellen.
In Frage steht unter Experten auch, ob das Denkmalschutzgesetz überhaupt
geändert werden muss, um Deutschland besser auf Notlagen vorzubereiten.
Dr. Holger Mertens, Leiter der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen, sieht keine Notwendigkeit, um die
Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung des Bundes zu erfüllen. Das
geltende Denkmalschutzgesetz NRW sehe bereits ausreichend Ausnahmen für
Notsituationen vor, so der Landeskonservator. Kritisiert wird von den
Fachleuten neben dem Inhalt auch der Ablauf. Mertens weist darauf hin,
dass der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen für das Jahr 2025 eine
Evaluation des 2022 beschlossenen, umstrittenen Denkmalschutzgesetzes
vorsieht. „Diese sollte erfolgen, bevor es zu weiteren Änderungen des
Gesetzes kommt.“
/Annette Kiehl, wsp/
www.westfalenspiegel.de/denkmalschuetzer-sind-alarmiert/